Interessantes auch für „nicht-bibliothekarisch Sprechende“
Herzliche Grüße
Annika Freitag
Blog der Stadtbibliothek Salzgitter
„Das war Bibliothekarisch!“ würde man nun bei der Sendung mit der Maus sagen. Ich versuche mal in Kürze zu vermitteln, was gemeint ist.
Damit unsere Medien im Katalog auffindbar sind, müssen sie immer gleich aufgenommen werden. Das Regelwerk, das wir dafür seit Jahrzehnten anwenden sind die „Regeln zur alphabetischen Katalogisierung„, kurz RAK. Auszubildende im Fachberuf und BibliotheksWesen werden damit in ihrem Studium gequält. Wer Katalogisierung liebt, ist schon etwas speziell 😉
Doch gibt es dieses mehrere hundert Seiten dicke Regelwerk in unterschiedlichen Ausprägungen; z.B. für wissenschaftliche Bibliotheken und für öffentliche Bibliotheken, dann gibt es noch ein RAK Musik und ein RAK NBM (NichtBuchMedien) und ein RAK für Karten. Ja, das klingt nicht nur antiquiert, das ist es auch.
Die Suche einer Nachfolge war gar nicht so einfach. RAK wurde offiziell am 6. Dezember 2001 im sogenannten „Nikolausbeschluss“ ad acta gelegt und die Suche nach einem neuen Regelwerk glich…
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