Liebe Leserinnen und Leser,
aber vor allem liebe Eltern. In unserer Bibliothek findet Ihr und Euer Nachwuchs, neben klassischen Printmedien, Musik-CDs, Hörspielen und Zeitschriften auch eine große Auswahl an Konsolenspielen. Beim Entleihen der Spiele werde ich oft gefragt, wie streng man die USK einhalten sollte.
Beispiel: Das Kind ist 11 Jahre alt und das Spiel ab 12 Jahren, trotzdem entleihen?
Gute Frage – auf die es leider keine allgemeine Antwort gibt. Ich denke, es ist wichtig, dass man sich als Eltern mit dem Spiel auseinandersetzt und selbst entscheidet, ob es dem Kind zumutbar ist oder nicht. Tendenziell würde ich sagen, dass ein 11jähriges Kind ein Spiel ab 12 Jahren spielen darf.
Die Abstufungen der USK sind breit gefächert. Zwischen USK 6 und USK 12 gibt es keine weitere Abstufung. Natürlich möchte aber ein 10 oder 11 jähriges Kind nicht mehr ausschließlich die Spiele für doch recht kleine Kinder spielen.
Normalerweise behandeln USK 12-Spiele auch keine nennenswerten Gewalthandlungen. Das Spiel wird lediglich etwas spannender und actionreicher gestaltet.
Was die Inhalte der Spiele angeht, kann man sich recht schnell bei YouTube schlau machen. Viel besser wäre es noch, man spielt das Spiel gemeinsam mit dem Zögling. Wer weiß, vielleicht findet man als Mama oder Papa auch noch mal gefallen an Mario Kart und Co.
Erfahrungsgemäß empfinden es viele Kids als positiv, wenn man das Thema „Zocken“ offen und individuell behandelt. Komplette Verbote nutzen in der Regel gar nichts. Denn dann wird eben beim großen Bruder des Kumpels GTA V gespielt.
Also meine Faustregel: Lieber Begleiten statt verbieten.
Natürlich stehen auch wir in der Bibliothek euch im medienpädagogischen Sinne mit Rat und Tat zur Seite.
Eure passionierte Zockerin
Annika Freitag
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