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Posts Tagged ‘Entgeltordnung’

Liebe Leser*innen,

Der Rat der Stadt Euskirchen hat kürzlich beschlossen, dass die Ausleihe von Büchern und anderen Medien in der Stadtbibliothek Euskirchen für Kinder und Schüler*innen ab dem 1. Mai kostenlos ist.

Sie sind in Zukunft von der Zahlung eines Jahresentgelts befreit. Schüler*innen ab 16 Jahren müssen als Nachweis einen Schülerausweis vorlegen.

Symbolbild

Kosten im Überblick ab 01.05.2021

Jahresentgelt für ein Jahr Ausleihe und Datenbanken
Erwachsene25,00
Erwachsene, ermäßigt*12,50
Kinder und Schüler*innenfrei
Jugendliche ohne Schülerausweis6,00
Jugendliche mit Euskirchen-Passfrei

* Studierende, Auszubildende, mit Euskirchen-Pass, im Bundesfreiwilligendienst, im Freiwilligen Sozialen Jahr u.ä.

Mehr Infos zu den Nutzungsregeln und die Online-Anmeldung findet ihr hier auf unserer Webseite.

Im Moment könnt ihr die Bibliothek zwar nicht betreten, aber gerne ganz viele Bücher und Medien in unserem Online-Katalog reservieren und abholen. Oder ihr nutzt einfach unsere E-Books und digitalen Informationsangebote.

Wir freuen uns auf euch!

Viele Grüße
Das Team der Stadtbibliothek

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Liebe Leserinnen und Leser,

das neue Jahr bringt auch bei uns wichtige Veränderungen:
Der Rat der Stadt Euskirchen hat am 18. Dezember 2018 eine neue Entgelt- und Benutzungsordnung beschlossen, die ab sofort gültig ist. Ihr findet sie hier auf unserer Webseite.

Ihr findet den Handzettel mit allen Neuerungen auch in der Bibliothek zum Mitnehmen. Achtet bitte ansonsten vermehrt auf die Quittungen und die Bildschirmanzeige am Selbstverbucher und im Online-Katalog, bis Ihr euch an die Neuerungen gewöhnt habt! Tipp: Ihr könnt im WebOPAC-Leserkonto auch einstellen, dass Ihr immer automatisch rechtzeitig per Mail über Eure ablaufenden Leihfristen informiert werdet.

Allen Interessierten möchte ich hier die Hintergründe der Änderungen etwas ausführlicher erklären. Ihr könnt uns natürlich auch jederzeit ansprechen, wenn etwas unklar ist.

Unsere Entgeltordnung bestand in der jetzigen Form seit mehr als 10 Jahren. Seither haben sich unsere Angebote deutlich erweitert und verändert, nicht zuletzt mit dem Umzug in den Kulturhof vor 6 Jahren. Daneben entwickelt sich die Welt der Medien und Informationen insgesamt in den letzten Jahren rasant. Nach wie vor und sicher auch in Zukunft wird zwar viel gelesen, aber längst auch in anderer Form als in gedruckten Büchern, z.B. über die eBooks der Onleihe Erft. Andere Medienarten kommen hinzu und verschwinden innerhalb relativ kurzer Zeit wieder, wie z.B. die CD-ROMs, deren Zweck inzwischen durch Datenbank-Zugänge wie den Online-Brockhaus erfüllt werden kann. Filme wurden zunächst auf Videokassetten und zurzeit noch auf DVDs ausgeliehen. Mittlerweile sind noch Blu-Ray-Discs dazugekommen und es ist absehbar, dass auch die Stadtbibliothek Euskirchen in einigen Jahren Streamingangebote (ähnlich wie Netflix) einführen wird. In größeren Bibliotheken gibt es schon erste Angebote solcher Art.

Der Auftrag der Öffentlichen Bibliothek bleibt bei alledem bestehen: möglichst einfach allen Menschen Zugang zu Informationen, Literatur und Medien anzubieten und damit zur kulturellen Bildung und zum Lebenslangen Lernen beizutragen. Für diesen Zugang benötigt man längst nicht mehr nur die Lesefähigkeit, sondern auch Medien- und Informationskompetenz. 

Die neue Entgeltordnung verzichtet auf die immer unübersichtlich gewordene Unterscheidung zwischen verschiedenen, sich laufend verändernden Medienarten und behandelt alle Medien und Zugänge gleich. Für alle Medienarten sollen künftig dieselben Jahresentgelte und Regelungen bei Nichteinhaltung der Leihfristen gelten.

In Zeiten, als man Filme noch in Videotheken ausgeliehen hat, haben auch Bibliothekskunden höhere Entgelte für solche Medien problemlos akzeptiert. In Zeiten, in denen man unbegrenzten Zugriff über Online-Filmportale hat, ist so etwas allerdings nur noch schwer verständlich. Und warum sollen Leser, die ihren Roman lieber auf einem Tablet oder Reader lesen (z.B. weil sie dort die Schriftgröße individuell einstellen können) mehr bezahlen als Papier-Buch-Leser? Das sind nur zwei konkrete Beispiele für die vielen Fragen, die sich durch eine unterschiedliche Behandlung von verschiedenen Medienarten ergeben haben. Die neue Entgeltordnung soll durch ihre einfachere Struktur auch zu mehr Gerechtigkeit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit und damit zur Kundenfreundlichkeit beitragen.

Die neue Entgeltordnung sieht eine Gleichbehandlung aller Mediennutzungsarten sowohl beim Ausleihentgelt als auch bei den Versäumnisentgelten vor. Diese waren bisher im Buchbereich extrem niedrig, auch im Vergleich mit anderen Bibliotheken. Sie setzten nur einen geringen Anreiz zur Rückgabe verspäteter Bücher und erzeugten trotzdem den Verwaltungsaufwand eines Mahnverfahrens. Die Versäumnisgebühren für andere Medien waren demgegenüber sehr hoch, was gerade bei denjenigen oft zu unangenehmen Überraschungen geführt hat, die nur selten andere Medien als Bücher ausleihen.

Ein weiteres Ziel der Änderung der Benutzungsordnung ist die Vereinfachung von Verbuchungs- und Verwaltungsvorgängen. Die Stadtbibliothek bietet drei Selbstverbuchungsautomaten und den Online-Katalog WebOPAC, über die einfache Ausleihen, Rückgaben, Verlängerungen etc. selbst vorgenommen werden können. Die bisher hohe Zahl an unterschiedlichen Ausleihmodalitäten und Entgelten führte allerdings dazu, dass sehr oft Unterstützung durch das Personal an der Theke benötigt wurde. Durch eine Vereinfachung wollen wir mehr Zeit für die inhaltliche Beratung und Unterstützung bei der Mediennutzung erhalten, die laufend von euch angefragt wird. Zudem sollen Unklarheiten bei Leihfristen und Versäumnisgebühren beseitigt werden, damit weniger  Frustration und Diskussion bei Mahnfällen entstehen.

Wir hoffen, dass Ihr unsere Überlegungen nachvollziehen könnt und euch schnell an die Veränderungen gewöhnt. Vielleicht freut Ihr euch ja sogar über die eine oder andere kleine Verbesserung?

Wir sind gespannt auf eure Rückmeldungen und freuen uns auf ein tolles neues Bibliotheksjahr!

Herzliche Grüße
Eure Julia Rittel

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